Crypto Crime: Sachsen setzt auf KI im Kampf gegen Finanzkriminalität mit Kryptowerten

Krypto-Steuerhinterziehung und Geldwäsche: Forschungskooperation entwickelt Ermittlungssoftware

Das Land Sachsen verstärkt die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten. Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen beruht die Initiative auf einer Forschungspartnerschaft zwischen dem Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) und der Hochschule Mittweida.

Die Hochschule sei ein wichtiger Standort für angewandte Forschung zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Blockchain. Gemeinsam mit IT‑Experten der Sonder­einheit Risikoprüfung beim LSF und der Steuerfahndung habe Professor Andreas Ittner eine Software entwickelt, mit der sich Transaktionen mit Kryptowerten nachverfolgen und analysieren lassen. Die Software werde „stetig weiterentwickelt, um Ermittlern ein modernes Werkzeug an die Hand zu geben und Finanzkriminalität aufzudecken.“

Krypto-Steuerfahndung nutzt KI und neue Tools

Laut dem Finanzministerium habe sich der Handel mit Kryptowerten wie Bitcoin und Ethereum vom Nischenprojekt zu einem millionenschweren Markt entwickelt. Einkünfte aus Kryptowerten könnten im Privatvermögen steuerpflichtig sein; würden sie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert, müssten die Gewinne grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden.

Verheimlichte Einnahmen wolle Sachsen künftig mit der neuen KI‑Software aufdecken. Finanzminister Christian Piwars betonte, dass „die Steuerfahndung damit ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ erhalte; der Freistaat leiste so „einen Beitrag zu einer fairen Steuerfestsetzung.“

Ergänzend habe das LSF eine kommerzielle Software erworben, „die Transaktionsdaten aus verschiedenen Wallets und Handelsplattformen strukturiert“ aufbereite und „steuerlich relevante Vorgänge schneller identifizieren“ solle. Dies solle Prüfprozesse „effizienter und transparenter machen, indem Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt“ würden.

Ausblick: Europäische Transparenz durch DAC 8

Die Pressemitteilung weist auch auf die kommende EU‑Richtlinie „DAC 8“ hin. Damit sollen ab dem Meldzeitraum 2026 Kryptodienstleister verpflichtet werden, Transaktionsdaten ihrer Kunden an die Steuerbehörden zu übermitteln; die erste Meldung sei für das Jahr 2027 geplant. Die Informationen sollen „EU‑weit ausgetauscht werden, um Steuerbetrug aufzudecken.“ Finanzminister Piwars unterstreichte, dass „moderne Analysetechnik, wissenschaftliche Unterstützung und europäische Kooperation dazu“ beitragen würden, „rechtfreie Räume im digitalen Bereich zu verhindern.“ Die Botschaft sei klar: Steuerhinterziehung mit Kryptowerten lohne sich nicht; die Steuerfahndung werde rechtswidriges Handeln entdecken.

Anmerkungen von Krypto-Anwalt und Steuerstrafverteidiger Thorsten Franke-Roericht, LL.M., Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)

Im Oktober wurde über das Finanzministerium des Landes NRW bekannt, dass man insbesondere im Rahmen der Steuerfahndung mittels KI den Druck auf Krypto-Investoren erhöhen wolle, damit diese steuerpflichtige Sachverhalte dem Fiskus offenlegen (zum Beitrag: „Steuerfahndung NRW erhöht Druck auf Krypto-Investoren – LBF NRW „Mehr Kooperation bei Krypto und KI“).

Bereits im Juni letzten Jahres veröffentlichte das Hessische Ministerium der Finanzen, man gehe „nach erfolgreicher KI-gestützter Auswertung der sog. Panama Papers und zahlreicher weiterer Daten-Leaks den nächsten Schritt“, indem man nun auch „die Aufklärung von sog. Cum-Cum-Geschäften durch die Forschungsstelle Künstliche Intelligenz (FSKI) entschlossen“ vorantreibe.

Die heutige Pressemitteilung aus Sachsen zur „Bekämpfung von Finanzkriminalität mit Kryptowerten“ reiht sich damit in eine allgemeine Entwicklung in den Finanzverwaltungen der Länder ein, komplexe und komplizierte Digitalsachverhalte, in denen die Behörden nicht selten mit Massendaten konfrontiert sind, mittels Künstlicher Intelligenz und speziell programmierten oder einkauften Software-Tools bewältigen zu wollen.

Durch die Forschungskooperation mit der Hochschule Mittweida und den Einsatz zusätzlicher Analyse‑Tools werden Transaktionsdaten besser ausgewertet, sodass die Steuerfahndung in Zeiten fehlender sachlicher und personeller Ressourcen effizienter arbeiten kann. Mit Blick auf die bevorstehende DAC 8‑Richtlinie wird deutlich: die Transparenz im Krypto‑Sektor nimmt zu, und rechtssichere Dokumentation sowie vollständige und zutreffende Steuererklärungen werden für Nutzer von Kryptowährungen, NFTs und DeFi‑Anwendungen immer wichtiger.

Krypto-Anwalt und Strafverteidiger: Technische Auswertungen der Behörden in Crypto-Crime-Fällen kritisch hinterfragen

Damit wird auch der Steuerstreit mit dem Fiskus, die Selbstanzeigeberatung sowie die Steuerstrafverteidigung in Fällen mit Kryptowerten wie Bitcoin, Ether, NFTs oder im Bereich von Decentralized Finance vor neue Herausforderungen gestelllt. So müssen insbesondere die technsichen Auswertungen der Finanzämter und der Ermittlungsbehörden kritisch hinterfragt werden. Wir bewegen uns damit in der Herzkammer von digitalen Daten und Tools, deren Grundlagen und Prämissen wir nicht kennen. Hier stellt sich die Frage, inwieweit Ermittlungsbehörden bzw. die Finanzverwaltungen verpfichtet sind, diese offenzulegen, damit sie geprüft werden können.

Dass wir Neuland betreten, zeigen auch die zahlreichen rechtswissenschaftlichen Dissertationen, die in den letzten Jahren erschienen sind und Themen im Bereich Blockchain und Kryptowährungen aufgreifen. Die Dissertation von Koenen „Auswertungen von Blockchain-Inhalten zu Strafverfolgungszwecken“ (aktualisiert im Zuge der Veröffentlichung im Nomos Verlag) ist ein gutes Beispiel für eine solche wissenschaftliche Auseinandersetzung.

Crypto Crime und Blockchain-Forensik

Koenen kommt darin zum dem Ergebnis: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Blockchain-Technologie neben dem Entwicklungspotenzial, das ihr zugeschrieben wird, auch viele Ansatzpunkte für strafrechtliche Ermittlungen bieten kann. Einige dieser Auswertungsmethoden lassen sich zwar als geringfügige Grundrechtseingriffe noch auf die strafprozessualen Ermittlungsgeneralklauseln stützten, andere Auswertungsmethoden übersteigen dagegen die Grenze der Geringfügigkeit. Dies kann zur Rechtsunsicherheit führen. Denn die Untersuchung hat auch gezeigt, dass die Bewertung der Grundrechtsintensität einerseits aufwändig ist und andererseits von vielen einzelnen Faktoren abhängt. Das könnte zur Folge haben, dass bereits bei geringfügigen technischen Anpassungen sowohl der jeweils ausgewerteten Blockchain als auch der eingesetzten Auswertungsmethode der Einsatz der Auswertungsmethoden als nicht mehr nur geringfügiger Grundrechtseingriff zu bewerten ist. Insoweit müsste bei jeder technischen Anpassung auch eine angepasste Bewertung der Grundrechtsintensität vorgenommen werden – immer mit der Gefahr verbunden, dass eine nicht mehr nur geringfügige Intensität vorliegt“ (a.a.O, Nomos 2023, S. 406)

Quelle Pressemitteilung: Finanzministerium Sachsen vom 12. November 2025 „Finanzkriminalität mit Kryptowerten: Sachsen setzt auf Einsatz von KI“

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Möchten Sie sich zum Thema (Krypto-)Steuerhinterziehung informieren, lesen Sie hier mehr: Steuerstrafrecht.

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