Statements im Handelsblatt-Artikel „Selbstanzeige: Krypto-Anleger im Fokus der Steuerfahnder“ (LBF NRW)

Geschickte Aktion, um Krypto-Investoren im Ungefähren zu lassen

Am 25. September 2025 wurde über eine Pressemitteilung der Finanzverwaltung NRW bekannt, dass das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) „ein zweites großes Datenpaket mit Krypto-Geschäften“ erhalten hat, welches aktuell ausgewertet werde.

Woher das Datenmaterial stammt, welche Qualität es aufweist und welche Zeiträume betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Nach Recherchen der „Wirtschaftswoche“ soll es sich um ein Datenpaket der Krypto-Handelsplattform „Bitcoin.de“ handeln, das Zeiträume bis 2022 umfasse.

Krypto-Steueranwalt und Steuerstrafverteidiger Thorsten Franke-Roericht, LL.M. schätzt das Vorgehen des Fiskus wie folgt ein: „Die allgemein gehaltene Pressemitteilung der Finanzverwaltung NRW über die Auswertung eines zweiten Krypto-Datenpakets durch das LBF NRW ist eine geschickte Aktion, um Krypto-Investoren im Ungefähren zu lassen und sie in der Breite zu sensibilisieren, ihre Krypto-Geschäfte korrekt zu versteuern beziehungsweise entsprechende Gewinne nachzuerklären.“

Rückblick: Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an Bitcoin.de

Bereits in 2023 hatte eine Sondereinheit des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens Daten zu Kunden der Krypto-Handelsplattform Bitcoin.de erhalten (siehe unten). Durch die Steuerfahndung angefordert wurden die Jahre 2015 bis 2017, in denen Kunden ein jeweiliges Handelsvolumen in Höhe von mindestens 50.000 EUR pro Jahr erreichten, wie das Handelsblatt damals aufdeckte.

Die Steuerfahndungen der Länder, die gezielte Auswertungen des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefelds erhalten hatten, wandten sich dann mittels „Goldene-Brücke-Schreiben“ an die Steuerpflichtigen, damit diese die Krypto-Sachverhalte im Wege einer Berichtigung bzw. Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung rückwirkend bereinigen. Vereinzelt wurde sofort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, in wenigen Fällen kam es sogar zu Durchsuchungen.

Komplexe Krypto-Sachverhalte und rückwirkende Aufarbeitung per Nacherklärung

Die Bearbeitung von Krypto-Sacherhalten erfordert nicht nur Verständnis im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Recht der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, sondern auch ein hohes technisches Verständnis mit Blick auf die Phänomene wie Blockchain, Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ether, Solana, Cardano, Ripple, Dogecoin), Decentralized Finance (DeFi), Non-fungible Tokens (NFTs) und Play-to-Earn-Modelle.

Die langjährigen Erfahrungen von Steuerstrafverteidiger und Rechtsanwalt Thorsten Franke-Roericht, LL.M., Co-Leiter des Beraterlehrgangs „Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)“ zeigen daher: „Die vielfach sehr komplexen und komplizierten Krypto-Sachverhalte müssen vollständig aufbereitet, dokumentiert und erläutert werden. Die Finanzbehörden wollen die Daten zum Teil auch in digitaler Form, um sie eigenständig prüfen zu können.“

(Der Handelsblatt-Beitrag „Selbstanzeige: Krypto-Anleger im Fokus der Steuerfahnder“ ist am 30. September 2025 (Ausgabe Nr. 188) in der Rubrik „Geldanlage“ erschienen (Seite 37))

Weitere Informationen zu den Themen Krypto-Währungen, Krypto-Assets, Kryptosteuern, Selbstanzeige und Steuerstrafrecht

„Krypto und Steuerhinterziehung: Finanzverwaltung NRW wertet zweites Datenpaket zu Kryptogeschäften aus“: zum Blog-Beitrag.

„Finanzämter und Bitcoin.de-Daten: Aktueller Stand von Krypto-Steuerverfahren nach Sammelauskunftersuchen“: zum Blog-Beitrag.

Kanzlei

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafrecht

Selbstanzeige

Publikationen

Kontakt