„IWW Crypto-Chat“: Videoreihe zu Kryptowährungen, NFTs und Crypto Crime

Gemeinsam mit der Chefredakteurin der Fachzeitschrift „Praxis Steuerstrafrecht – PStR“ (IWW Verlag), Dr. Gudrun Möller, haben sich die Steueranwälte und Kryptoanwälte Thorsten Franke-Roericht LL.M., CCFE und Martin Figatowski LL.M., CCFE in einer mehrteiligen YouTube-Reihe zu den Themen Kryptowährungen, NFTs und Crypto Crime unterhalten.

Bitcoin, Ether & Co. vs. Steuerrecht: IWW Crypto-Chat

In Teil 1 geht es um den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token“ vom 17.6.2021: [Link]

In Teil 2 folgt eine Auseinandersetzung mit der ersten Hauptsachentscheidung eines Finanzgerichts in Sachen Kryptowährungen (Urteil FG Baden-Württemberg vom 11.6.2021 – 5 K 1996/19): [Link]

Teil 3 befasst sich mit dem Phänomen Non Fungible Tokens (NFTs). An diesem Thema kommt man einfach nicht vorbei: [Link]

Aktuelle Fragen zum Thema Kryptowährungen und Steuerrecht

In allen Teilen reden die Krypto- und Steueranwälte Thorsten Franke-Roericht und Martin Figatowski auch über aktuelle Brennpunkte im Bereich Kryptowährungen und Steuern:

„Ist es ein Problem, wenn ich in meiner Steuererklärung Gewinne aus dem Trading mit Kryptowährungen nicht offenlege, weil ich der Auffassung bin, dass die Vorgänge nicht steuerbar sind – Steuerhinterziehung?“

„Muss ich rückwirkende Steuersachverhalte korrigieren – besteht eine Pflicht nach § 153 AO? Was droht bei einem Unterlassen dieser Pflicht?“

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